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Ordonnanzgewehr 100 m Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen. Munition: Handeslübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen. Der Norddeutsche Schützenbund läßt keine Bleigeschoße zu (auch keine verkupferten H&N) Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 - 9 = je 25 mm. Entfernung: 100 m. Anschlag: Liegend freihändig - stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muß, verwendet werden. Programme: 40 Schuß bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuß und aus 2 Serien stehend à 10 Schuß .
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Stefan Eggers
Stand:
09. Januar 2011